Bei einem Trauerfall in der Wohnung benachrichtigen Sie zunächst Ihren Hausarzt oder falls dieser nicht erreichbar ist, den ärztlichen Notdienst (19 222).
Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Sollte man die Daten des oder der Verstorbenen nicht im Kopf haben, so ist es ratsam, den Personalausweis griffbereit zu halten.
Anschließend verständigen Sie dann uns - Telefon 0971.1017, 24 Stunden / 7 Tage in der Woche.
Wir sprechen mit Ihnen dann alle weiteren Einzelheiten und Abläufe ab. Bei einem Trauerfall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim setzen Sie sich zu allererst mit uns in Verbindung.
Wir koordinieren bei der zuständigen Verwaltung sämtliche erforderlichen Wege.
Was Sie grundsätzlich für einen Trauerfall bereitstellen müssen, stellen wir Ihnen nachstehend auf:
- Jeder Trauerfall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Hier sind folgende Dokumentationen erforderlich (Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Besorgung der nötigen Papiere bzw. Dokumente behilflich):
- Verheiratet: Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Familienbuchauszug (Eheschließung nach 1958), ggfs. Übersetzungen
- Verwitwet: siehe Verheiratet und Sterbeurkunde Ehepartner
- Geschieden: siehe Verheiratet und Scheidungsurteil
- Ledig: Geburtsurkunde
- Renten-Nr. bzw. Nr. oder Az. von weiteren Versorgungsinstitutionen (Betriebsrenten, Zusatzrenten, Bezügestellen)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse oder Adresse der Krankenkasse
- Versicherungsscheine von Lebens- und Sterbegeldsversicherungen
- Unterlagen über eventuelle Grabstellenbelegungen
- Ein Foto für Trauerdrucksachen
- Persönliche Kleidung, falls dies gewünscht wird.